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   FG Sachsen-Anhalt, 16.12.2013 - 1 K 1147/12   

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https://dejure.org/2013,51689
FG Sachsen-Anhalt, 16.12.2013 - 1 K 1147/12 (https://dejure.org/2013,51689)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16.12.2013 - 1 K 1147/12 (https://dejure.org/2013,51689)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16. Dezember 2013 - 1 K 1147/12 (https://dejure.org/2013,51689)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 162 Abs 2 S 2 AO, § 146 Abs 1 S 2 AO, § 145 AO
    Schätzung bei mangelhafter Kassenführung und unvollständigen Aufzeichnungen - Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung der Herkunft von Mitteln

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der Höhe von Hinzuschätzungen nach durchgeführten Betriebsprüfungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinzuschätzung bei nicht ordnungsgemäßer Kassenführung im Restaurantbetrieb ungeklärte Bareinzahlungen und Einzahlungen Dritter auf betrieblichen Konten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Hinzuschätzung bei nicht ordnungsgemäßer Kassenführung im Restaurantbetrieb - ungeklärte Bareinzahlungen und Einzahlungen Dritter auf betrieblichen Konten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 15.02.1989 - X R 16/86

    Beweiswürdigung - Schätzung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 16.12.2013 - 1 K 1147/12
    a) Nach der Rspr. des BFH (Urteil vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462) ist der Steuerpflichtige bei ungeklärten Bareinzahlungen auf ein betriebliches Bankkonto wegen der von ihm selbst hergestellten Verbindung zwischen Privat- und Betriebsvermögen bei der Prüfung, ob Einlagen gegeben sind bzw. wo die Mittel herkommen, verstärkt zur Mitwirkung verpflichtet.

    Dem BFH-Urteil in BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462 ist nicht zu entnehmen, dass die dort aufgestellten Grundsätze nur für Einzahlungen des Steuerpflichtigen selbst gelten; sie gelten vielmehr auch bei Einzahlungen von Dritten (vgl. BFH-Beschluss vom 30. März 2006 III B 56/05, BFH/NV 2006, 1485).

  • BFH, 31.07.1974 - I R 216/72

    Kassenbuchführung - Bareinnahme - Barausgaben - Aufzeichnung - Ordnungsmäßigkeit

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 16.12.2013 - 1 K 1147/12
    Kassenbuchungen sind grundsätzlich an demselben Geschäftstag vorzunehmen (BFH-Urteil vom 31. Juli 1974 I R 216/72, BFHE 113, 400, BStBl II 1975, 96).
  • BFH, 17.11.1978 - VI R 93/77

    Doppelte Haushaltsführung bei Ehegatten, die beide berufstätig sind

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 16.12.2013 - 1 K 1147/12
    Einen eigenen Hausstand unterhält, wer eine Wohnung besitzt, deren Einrichtung seinen Lebensbedürfnissen entspricht und in der hauswirtschaftliches Leben herrscht, an dem sich der Arbeitnehmer durch persönliche und finanzielle Mitwirkung maßgebend beteiligt (beispielhaft BFH VI R 93/77, BStBl II 1979, 146).
  • BFH, 17.11.1981 - VIII R 174/77

    Kassenaufzeichnung - Kassensturzfähigkeit - Nachkalkulation - Buchführung -

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 16.12.2013 - 1 K 1147/12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) müssen Kassenaufzeichnungen (§ 146 Abs. 1 Satz 2 AO) so beschaffen sein, dass ein jederzeitiger Kassensturz möglich ist; ein Buchsachverständiger muss jederzeit in der Lage sein, den Sollbestand laut Aufzeichnungen mit dem Istbestand der Geschäftskasse zu vergleichen (BFH-Urteile vom 17. November 1981 VIII R 174/77, BFHE 135, 11, BStBl II 1982, 430; vom 20. September 1989 X R 39/87, BFHE 158, 301, BStBl II 1990, 109).
  • BFH, 20.09.1989 - X R 39/87

    Kassenfehlbeträge können Anlaß geben, die (baren) Betriebseinnahmen zu schätzen.

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 16.12.2013 - 1 K 1147/12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) müssen Kassenaufzeichnungen (§ 146 Abs. 1 Satz 2 AO) so beschaffen sein, dass ein jederzeitiger Kassensturz möglich ist; ein Buchsachverständiger muss jederzeit in der Lage sein, den Sollbestand laut Aufzeichnungen mit dem Istbestand der Geschäftskasse zu vergleichen (BFH-Urteile vom 17. November 1981 VIII R 174/77, BFHE 135, 11, BStBl II 1982, 430; vom 20. September 1989 X R 39/87, BFHE 158, 301, BStBl II 1990, 109).
  • BFH, 25.07.1991 - XI R 27/89

    Umfang der tatsächlichen Feststellungen - Ermittlung von Besteuerungsgrundlagen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 16.12.2013 - 1 K 1147/12
    d) Auch soweit die durchgeführte Geldverkehrsrechnung trotz Einbeziehung der ungeklärten Einlagen hier noch einen nicht aufgeklärten Überschuss an verbrauchten Geldern ergibt, ist eine Zuschätzung in dieser Höhe gerechtfertigt (BFH/NV 1991, 796; BFH/NV 1999, 1450).
  • BFH, 02.07.1999 - V B 83/99

    Ungeklärter Vermögenszuwachs

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 16.12.2013 - 1 K 1147/12
    d) Auch soweit die durchgeführte Geldverkehrsrechnung trotz Einbeziehung der ungeklärten Einlagen hier noch einen nicht aufgeklärten Überschuss an verbrauchten Geldern ergibt, ist eine Zuschätzung in dieser Höhe gerechtfertigt (BFH/NV 1991, 796; BFH/NV 1999, 1450).
  • BFH, 04.12.2001 - III B 76/01

    Einzahlungen auf betriebliche Konten; erhöhte Mitwirkungspflicht

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 16.12.2013 - 1 K 1147/12
    Bei Verletzung dieser Pflicht kann das Finanzgericht von weiterer Sachaufklärung absehen und den Sachverhalt dahin würdigen, dass unaufgeklärte Kapitalzuführungen auf nicht versteuerten Einnahmen beruhen (vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 4. Dezember 2001 III B 76/01, BFH/NV 2002, 476, und vom 30. Juli 2002 X B 40/02, BFH/NV 2003, 56).
  • BFH, 30.07.2002 - X B 40/02

    NZB; Darlegungspflicht bei Verfahrensmängeln; Vereidigung von Zeugen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 16.12.2013 - 1 K 1147/12
    Bei Verletzung dieser Pflicht kann das Finanzgericht von weiterer Sachaufklärung absehen und den Sachverhalt dahin würdigen, dass unaufgeklärte Kapitalzuführungen auf nicht versteuerten Einnahmen beruhen (vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 4. Dezember 2001 III B 76/01, BFH/NV 2002, 476, und vom 30. Juli 2002 X B 40/02, BFH/NV 2003, 56).
  • BFH, 23.12.2004 - III B 14/04

    NZB: kumulative Urteilsbegründung, Mängel im Kassenbuch, Schätzung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 16.12.2013 - 1 K 1147/12
    Wird ein Kassenbuch in Form aneinander gereihter Tageskassenberichte geführt, ist die Buchführung nur ordnungsgemäß, wenn die Ursprungsaufzeichnungen über die Bargeschäfte unmittelbar nach Auszählung der Tageskasse in den Tageskassenbericht übertragen werden (BFH-Beschluss vom 23. Dezember 2004 III B 14/04, BFH/NV 2005, 667).
  • BFH, 30.03.2006 - III B 56/05

    NZB: Mitwirkungspflicht; Sachaufklärungsrüge

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.02.2017 - 7 V 7345/16

    Nicht ordnungsmäßige Schubladenkasse

    Der erkennende Senat versteht diese Rechtsprechung dahin gehend, dass der Kassenbestand täglich nach Geschäftsschluss ausgezählt werden muss (ebenso BFH, Beschluss vom 23.12.2004 III B 14/04, BFH/NV 2005, 667; FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16.12.2013 1 K 1147/12, juris; Schumann, AO-Steuerberater -AO-StB- 2015, 213 [214]; Anders/Gärtner, Die Steuerberatung -Stbg- 2016, 67 [69]).
  • FG Köln, 30.10.2019 - 15 K 851/17

    Einkommensteuer/Umsatzsteuer: Schätzung von Besteuerungsgrundlagen bei

    Ausnahmen hiervon sind vom Steuerpflichtigen grundsätzlich substantiiert darzulegen und zu belegen ( vgl. zur verstärkten Mitwirkungspflicht bei ungeklärten Eingängen auf betrieblichen Konten: z.B. FG-Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Dezember 2013, 1 K 1147/12, (juris).
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